Änderung des Vereinsgesetzes – verbesserte Suche im Vereinsregister

01.03.2008

Mit den vorliegenden Änderungen werden vor allem die Abfragekriterien für eine Vereinsregisterauskunft erweitert: So kann nicht nur nach der – dem Anfragenden meist unbekannten – ZVR-Zahl oder dem exakten Vereinsnamen, sondern auch nach Namensbestandteilen gesucht werden. Die Änderungen treten mit 1. 7. 2008 in Kraft.

Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, unter der Internet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestimmten Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht. Jeder, der Auskunft über einen bestimmten Verein haben möchte, kann einen sogenannten Vereinsregisterauszug anfordern.

Abfragekriterien

Die Abfrage erfolgte bisher über die Eingabe des (genauen) Vereinsnamens oder der im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl. Da die ZVR-Zahl des gesuchten Vereins den meisten Auskunftsbegehrenden nicht bekannt war, blieb als Anfragekriterium sodann nur der Vereinsname. Konnte dieser nicht exakt wiedergegeben werden, war die Suche erfolglos – so kam es in der Praxis zu ca 1 Mio frustrierten Auskunftsbegehren pro Jahr. Nunmehr ist eine Einzelabfrage auch über Namensbestandteile, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, möglich. So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen (Kombination mehrerer Abfragekriterien) können aus Datenschutzgründen nicht durchgeführt werden.

Quellen

BGBl I 2008/45, ausgegeben am 29. 2. 2008

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