- vollversicherungspflichtig
- war in den letzten sechs Monaten nicht im Unternehmen beschäftigt
- ununterbrochenes Bestehen für zumindest vier Monate
- unterliegen der Kommunalsteuerpflicht (mit Ausnahmen) sowie dem Arbeits- und Sozialrecht
- Es besteht keine weitere Förderung im Rahmen eines Zuschussprogramms.
- mit förderungsfähigen Personen besetzt
- waren beim AMS in den letzten drei Monaten zumindest einen Tag arbeitslos gemeldet (oder befanden sich in Schulung), auch ein geeigneter Aufenthaltstitel ist nachzuweisen;
- haben an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen
- Jobwechsler (war bereits in Österreich beschäftigt)
- Lehrlinge bei Übernahme als Fachkraft (nicht bei Beginn der Lehre)
Zusätzliches Arbeitsverhältnis
Zur Feststellung, ob ein förderbares zusätzliches Arbeitsverhältnis vorliegt, wird der Beschäftigungsstand zu fünf festgelegten Stichtagen herangezogen:- am Tag vor Entstehung des ersten förderungsfähigen Arbeitsverhältnisses und
- das jeweilige Ende der vier Vorquartale
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der förderungsfähigen Kosten und ist von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit. Die förderungsfähigen Lohnnebenkosten umfassen folgende Dienstgeberbeiträge: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, DB, DZ, Kommunalsteuer.Antrag und Abwicklung
Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Grundsätzlich kann der Antragbinnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des zu fördernden Arbeitsverhältnisses über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aswg.at) gestellt werden. Die Förderung wird einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt werden. Die Fördermaßnahme endet sobald der Rahmen von 2 Mrd. € ausgeschöpft ist.Stand: 27. Juli 2017