Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

01.08.2012

Infos zur Erstattung von Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind.
 

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Der Antrag zur Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen (innerhalb der EU) für 2011 ist bis spätestens 30.09.2012 zu stellen. Relevant ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.

Der Erstattungsantrag ist in Österreich elektronisch mittels FinanzOnline zu erledigen.

Stand: 05. Juli 2012

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
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Österreich

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