Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

07.04.2009

Das Umsatzsteuergesetz legt fest, welche Merkmale Rechnungen zumindest haben müssen:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  2. Name und Anschrift des Abnehmers/Empfängers. Die UID-Nummer des Abnehmers/Empfängers ist zusätzlich anzugeben, wenn der Rechnungsbetrag inkl. USt € 10.000,00 übersteigt und der leistende Unternehmer Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Inland hat
  3. Menge, handelsübliche Bezeichnung
  4. Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  5. Entgelt für die Lieferung oder Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung
  6. Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
  7. Ausstellungsdatum der Rechnung (zusätzlich zum Lieferdatum)
  8. Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  9. UID-Nummer des Rechnungsausstellers

Bei Kleinbetragsrechnungen (bis € 150,00) reichen folgende Angaben:

  1. Name, Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Menge, handelsübliche Bezeichnung
  3. Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum
  4. Bruttoentgelt für die Lieferung oder Leistung
  5. Steuersatz
  6. Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse Charge), sind ergänzend noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers und ein Hinweis: „Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner“ anzugeben. Reverse Charge Rechnungen haben keinen gesonderten Steuerausweis.
Fehlen Merkmale einer Rechnung, kann der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger verloren gehen.

Stand: 11. März 2009

Steuerberatungskanzlei
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