Energiekostenpauschale – Pre-Check-In ab 17.4.2023

20.04.2023

Kleinst- und Kleinunternehmer, die insbesondere mangels ausreichender Energiekosten bislang von der Beantragung des Energiekostenzuschusses ausgeschlossen waren, haben nun die Möglichkeit, das sogenannte Energiekostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten.

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Die ersten Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.

Für noch offene Fragen steht die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.steuerberater-dr-weiss.at/foerderung-energiekostenpauschale-2022-fuer-kleinst-und-kleinunternehmen-check-ab-17-4-2023-moeglich/

Steuerberatungskanzlei
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