Freimengen und Freigrenzen bei der Einreise aus Nicht-EU Staaten

19.02.2009

Folgende Waren, die Sie in Ihrem Reisegepäck zu Ihrem Eigenbedarf oder als Geschenk einführen, sind abgabenfrei:
 

ALKOHOLIKA
(ab einem Alter von 17 Jahren)

1 Liter

Spirituosen

2 Liter

Alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchst. 22 % vol

TABAKWAREN
(ab einem Alter von 17 Jahren)

200 Stück

Zigaretten oder

100 Stück

Zigarillos oder

50 Stück

Zigarren oder

250 Gramm

Rauchtabak

und zusätzlich (neu seit 1. Dezember 2008)

4 Liter

nicht schäumende Weine sowie

16 Liter

Bier

Andere Waren sind bis zu einem Gesamtwert von € 300,00 je Reisendem bzw. € 430,00 für Flugreisende abgabenfrei.

Stand: 22. Jänner 2009

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.