Insolvenz: Weitergabe des Mietobjekts durch Liquidator unzulässig!

01.03.2008

Der Liquidator einer insolventen GmbH verstößt gegen seine Abwicklungsverpflichtungen, wenn er das von der GmbH angemietete Geschäftslokal ohne die im Mietvertrag verlangte Zustimmung des Vermieters an einen Dritten weitergibt, anstatt das Mietverhältnis aufzulösen. Wenn der neue Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte, handelte er ebenfalls rechtswidrig. Einer Räumungsklage des Vermieters kann er damit nichts entgegenhalten!

Der Liquidator verstieß durch die Weitergabe des Mietobjekts gegen seine Pflichten. Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, das Sachvermögen der Gesellschaft zu verwerten, die Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen und das Restvermögen unter die Gesellschafter zu verteilen. Zweck der Regelung ist der Schutz der Gesellschaftsgläubiger. Auf dieser Grundlage war der Liquidator zur Beendigung des Mietvertrags verpflichtet.

Räumungsklage

Auch der – an der Pflichtverletzung zunächst unbeteiligt scheinende – Dritte hat als Nutzer des Mietobjekts sittenwidrig gehandelt. Die Insolvenz der Gesellschaft und die Verpflichtung des Liquidators zur Beendigung des Mietverhältnisses waren nämlich bekannt! Damit wurde die mit der Überlassung des Mietobjekts verbundene Schädigung des Vermieters gebilligt und in Kauf genommen.

Wird nun der neue Nutzer auf Räumung geklagt, kann er die ihm vom Liquidator übertragenen Rechte am Mietobjekt nicht dagegen anführen – er muss das Objekt räumen.

Quellen

OGH 11. 12. 2007, 4 Ob 207/07f

ABGB: § 1295 Abs 2

GmbHG: § 90

UGB: § 149

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