Neue Mindeststeuer in Mexiko – Anwendbarkeit des DBA
Die mit 1.1.2008 neu eingeführte mexikanische Mindeststeuer entspricht der mexikanischen Einkommensteuer und fällt in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Mexiko.
Die als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer ersetzt die bestehende Vermögenssteuer (asset tax). Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen.
Quellen
Erlass des BMF vom 22.11.2007, BMF-010221/1361-IV/4/2007