Pendlerrechner: Abgabefrist auf den 30.9.2014 verschoben

08.05.2014

Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen heftig kritisiert. Das BMF hat nun auf die Beschwerden reagiert. Der Rechner wird bis zum Sommer noch einmal überarbeitet.

Der Ausdruck des Pendlerrechners musste bisher bis zum 30.6.2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden. Diese Frist wurde nun auf den 30.9.2014 verschoben.

Alle Arbeitnehmer, die das bereits erledigt haben, können einen neuen Ausdruck vom aktualisierten Rechner abgeben, wenn das neue Ergebnis für sie vorteilhaft ist.

Stand: 07. April 2014

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.