Pension: Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrages ab 2008
Ab 1. 1. 2008 beträgt der Grenzbetrag für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen 10.200 € (bisher: 9.900 €).
Der Abfindungsgrenzbetrag ist auch für die Anwendung des begünstigten Hälftesteuersatzes auf Pensionsabfindungen entscheidend: Pensionsabfindungen sind ab 2008 mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert unter 10.200 € liegt.
Quellen
Homepage des Finanzmarktaufsicht vom 6. 12. 2007