Reinigungskräfte: Berechnung der Sonderzahlungen
Bei der Berechnung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration gemäß dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger sind Zuschläge für Sonntagsarbeit nicht zu berücksichtigen.
Sonderzahlungen sollen nach den Vorstellungen der KV-Parteien auf der Grundlage des im KV geregelten Stundenlohns berechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, unter welchen Umständen, wie lange bzw an welchen Tagen der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer eingesetzt wurde und welche Zulagen, Zuschläge oder Überstundenentgelte er neben dem Stundenlohn dafür bezogen hat.
Quellen
OGH 28.11.2007, 9ObA 132/06m
KV-Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: § 9, § 10