Reinigungskräfte: Berechnung der Sonderzahlungen

01.01.2008

Bei der Berechnung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration gemäß dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger sind Zuschläge für Sonntagsarbeit nicht zu berücksichtigen.

Sonderzahlungen sollen nach den Vorstellungen der KV-Parteien auf der Grundlage des im KV geregelten Stundenlohns berechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, unter welchen Umständen, wie lange bzw an welchen Tagen der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer eingesetzt wurde und welche Zulagen, Zuschläge oder Überstundenentgelte er neben dem Stundenlohn dafür bezogen hat.

Quellen

OGH 28.11.2007, 9ObA 132/06m

KV-Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: § 9, § 10

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.