Staatliche Garantien zur Liquiditätssicherung von Unternehmen

01.05.2020

Die Ereignisse der vergangenen Wochen aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben viele Unternehmen binnen kürzester Zeit vor große Liquiditätsschwierigkeiten gestellt. Ist die Liquidität eines Unternehmens angespannt, so ist es auch nicht mehr so leicht, eine weitere Finanzierung seitens der Bank zu bekommen. Eine Garantie der Republik Österreich zugunsten des Unternehmens soll hier helfen. Der Bund garantiert dabei der Hausbank des Unternehmers die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits in einem bestimmten Ausmaß für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über ausgewählte Garantien zur Liquiditätssicherung aufgrund der Corona-Krise. Dargestellt werden nur die Eckpunkte, es sind jeweils eine Reihe von Voraussetzungen und Beschränkungen entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinien zu beachten. Bei allen unten angeführten Maßnahmen ist ein Antrag über die Bank des Unternehmens einzureichen.

Überbrückungsgarantien des aws für KMU

Der Zweck der Überbrückungsgarantien besteht in der Stärkung der Liquidität von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ und Stundung von bestehenden Finanzierungen.

Aus dem Corona-Hilfsfonds sind für Unternehmen, die entsprechend der EU-Bestimmungen nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu klassifizieren sind, bei einer Kredithöhe bis € 500.000,00 eine Garantiequote von 100 % und bei einer Kredithöhe bis € 27,7 Mio. eine Garantiequote von 90 % möglich. Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzung aus dem Corona-Hilfsfonds nicht, so kann unter Umständen für eine Kredithöhe bis zu € 1,5 Mio. eine Garantiequote von 80 % genehmigt werde.

Die Garantielaufzeit beträgt in allen Varianten maximal fünf Jahre. Weitere Infos: www.aws.at

Überbrückungsgarantien für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können mit Haftungen der ÖHT besichert werden.

Aus dem Corona-Hilfsfonds sind für Tourismus-Unternehmen, die entsprechend von EU-Bestimmungen nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu klassifizieren sind, bei einer Kredithöhe bis € 500.000,00 eine Garantiequote von 100 % und bei einer Kredithöhe bis € 1,5 Mio. eine Garantiequote von 90 % möglich. Die Garantielaufzeit beträgt maximal fünf Jahre.

Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzung „Kein Unternehmen in Schwierigkeiten“ nicht, so kann unter Umständen (fiktive Entschuldungsdauer nicht mehr als 15 Jahre) für eine Kredithöhe bis zu € 500.000,00 bei einer Laufzeit von drei Jahren eine Garantiequote von 80 % genehmigt werden. Auch Überbrückungskredite bis zu € 1,5 Mio. sind möglich.

Die einzelnen Varianten unterscheiden sich auch in puncto Sicherheiten, Kosten und Haftungstatbestand.

Weitere Infos: www.oeht.at

Überbrückungsgarantien für Großunternehmen

Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona-Hilfsfonds die Abwicklung von Überbrückungsgarantien für Großunternehmen. Die Garantie deckt 90 % der Kreditsumme. Die Kredithöhe orientiert sich am tatsächlichen Liquiditätsbedarf des Unternehmens und ist in Höhe des Zweifachen der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens oder 25 % des Jahresumsatzes (oder abweichend aufgrund besonderer Begründung) gedeckelt. Weitere Infos: www.oekb.at

Unterstützungspaket für Exporteure

Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 % (Großunternehmen) bzw. 15 % (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen (Obergrenze für den Einzelkredit: € 60 Mio. pro Firmengruppe). Unter anderem muss ein Nachweis einer bestehenden Exporttätigkeit erbracht werden. Das Unternehmen muss bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund gewesen sein. Der Bund ist bereit, Haftungen für 50 % bis 70 % dieser Kredite zu übernehmen. Weitere Infos: www.oekb.at

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Garantierichtlinien und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter https://www.aws.athttps://www.oeht.at und https://www.oekb.at.

Stand: 29. April 2020

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.