- Dokumentation der vertraglichen Rahmenbedingungen: Wenn diese nicht ausreichend gegeben ist, so muss, ähnlich einem Kontokorrentverhältnis, von einer hohen Verzinsung der Forderung und einer ausreichenden Bonität des Gesellschafters ausgegangen werden, um die Verbindlichkeit kurzfristig tilgen zu können.
- Für die Beurteilung der Bonität des Gesellschafters zum Zeitpunkt der Geldmittelüberlassung sind zu berücksichtigen:
- das laufende aktuelle und zukünftige Einkommen, ohne Einkommensbestandteile, die äußerst ungewiss sind. Zukünftige Gewinnausschüttungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Gesellschaft eine langjährige stabile Ertragslage oder entsprechend hohe Gewinnvorträge aufweisen kann und der Gesellschafter auch über ausreichend Stimmrechte verfügt, um die Gewinnausschüttungen auch tatsächlich bewirken zu können.
- die Stabilität der Einkommenssituation und die Ersparnisse (sofern verwertbar) des Gesellschafters
- Schulden und Verpflichtungen des Gesellschafters
- der vereinbarte Rückzahlungszeitraum
- Bei der Prüfung der Sicherheiten des Gesellschafters ist zu berücksichtigen:
- Sicherheiten müssen die Gesellschaft in die Lage versetzen, ihre Forderung – ungehindert von anderen Gläubigern – durch entsprechenden Zugriff bzw. Verwertung zu befriedigen.
- Fehlen Sicherheiten bei einer Kreditierung von über € 50.000,00 und einer vereinbarten Dauer von über drei Jahren, so deutet dies für die Finanz auf eine fremdunübliche Geldmittelüberlassung hin. Dies sei wiederum ein starkes Indiz für eine im Zeitpunkt der Geldmittelüberlassung absehbare Uneinbringlichkeit.
- Fehlen Sicherheiten in ausreichender Höhe und werden bei Verschlechterung der Bonität des Gesellschafters keine umgehenden und ausreichenden Maßnahmen durch die Gesellschaft gesetzt, ist ein Forderungsverzicht und damit eine verdeckte Gewinnausschüttunganzunehmen.
Stand: 28. Mai 2018