Voraussichtliche Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2026

02.09.2025

Durch die Abschaffung der “kalten Progression” wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst werden. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsanierung derzeit ausgelassen. Beim Spitzensteuersatz von 55 % erfolgt keine inflationsbedingte Anpassung. 

Durch die automatische Inflationsanpassung der für die Anwendung der 1. bis 5. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge ergeben sich voraussichtlich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2026

Einkommensteuer-Tarifgrenzen ab 2026: Einkommen und Grenzsteuersatz 
Einkommen (in €) Grenzsteuersatz 
Über Bis 
13.541 0 % 
13.541 21.995 20 % 
21.995 36.463 30 % 
36.463 70.376 40 % 
70.376 104.876 48 % 
104.876 1.000.000 50 % 
Über 1.000.000 55 % 

Grundlage für die Tarifänderung ist die rollierende Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025, die laut Schnellschätzung 2,63 % beträgt. 2/3 davon ergeben eine Anhebung von 1,75 %. Die finale Entscheidung seitens der Bundesregierung bzw. des BMF bleibt abzuwarten.  

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