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Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben:

Steuerentlastung

- In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 42 % auf 40 %. - Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden. - Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein. - Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden. - Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden. - Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden. - Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z. B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,00 oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft. - Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags geschaffen werden.

Ökosoziale Marktwirtschaft

- Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke). - Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung - Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland - Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales - Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.

Steuerstrukturreform

- Neukodifizierung des Einkommensteuerrechts - Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften - Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit - Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben - Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)

Weitere Vorhaben

- Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden. - Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion - Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel - Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder) - Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer - Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer - Abschaffung der Schaumweinsteuer - Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung - Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden - Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen. - Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen - Vereinfachung der Lohnverrechnung - Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung - Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,00 - Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern - Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für geringwertige Wirtschaftsgüter mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant. Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden. Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten. Stand: 24. Januar 2020