Weihnachtsgeschenke und Spenden

01.12.2008

Jedes Jahr zur Weihnachtszeit häufen sich die Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Weihnachtsgeschenken und Spenden.
 
Geschenke an Arbeitnehmer
(Weihnachts-) Geschenke für Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozial-versicherungsfrei. Es muss sich dabei jedoch um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Kugelschreiber, Handy usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.

Umsatzsteuerliche Beurteilung: Sachzuwendungen (ausgenommen Aufmerksamkeiten wie z. B. Getränke am Arbeitsplatz, Blumen) sind umsatzsteuerpflichtig (Eigenverbrauch), sofern sie zu Vorsteuerabzug berechtigt sind. Besteht das Geschenk aus Gut-
scheinen, gibt es kein umsatz
steuerliches Problem, da bei deren Ankauf kein Vorsteuerabzug besteht und daher die Weitergabe an die Arbeitnehmer
nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Weihnachtsfeier: Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Betrag von € 365,00 für die Weihnachtsfeier ist zusätzlich zu den € 186,00 für die Geschenke jährlich steuerfrei.
Geschenke an Geschäftspartner
Die üblichen (Weihnachts-) Geschenke an Geschäftspartner ohne entsprechende Werbewirksamkeit (z. B. ohne Aufdruck des Logos) werden grundsätzlich ertragsteuerlich als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendun

 gen angesehen. In der Ver-
waltungspraxis werden Weihnachtskarten als abzugsfähiger Werbeaufwand anerkannt.

 
Umsatzsteuerliche Beurteilung: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen sind jedenfalls steuerbar. Ausgenommen von der Besteuerung sind Geschenke von geringem Wert (€ 40,00 netto/Jahr) und die Abgabe von Warenmustern für Zwecke des Unternehmens.
Aufwendungen bzw. Ausgaben für geringwertige Werbeträger (z. B. Kugelschreiber, Feuerzeuge usw.) können vernachlässigt werden.
Spenden
Spenden an begünstigte Institutionen – diese sind in der Spendenliste angeführt – sind ertragsteuerfrei. Warenspenden sind allerdings nicht umsatzsteuerbefreit (Eigenverbrauch).
Stand: 14. November 2008
Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
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