- Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt; bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraums – jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt.
- Das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist, oder ein Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld.
- Den auf das Entgelt anfallenden Steuerbetrag. Für Rechnungen in Fremdwährungen gelten zusätzliche Bestimmungen.
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
- die UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
- Die UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt.
- Ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn sie angewendet wird (z. B. Autohandel, Antiquitätenhändler).
Stand: 27. Juni 2018