Werbungskosten bei Umzug für ein neues Dienstverhältnis

01.01.2008

Ob ein Berufsanfänger für den ersten Job aus dem Elternhaus in ein anderes Bundesland umsiedelt oder ob die berufstätige Partnerin eines Beschäftigungslosen in eine andere Stadt zieht, in der beide ein neues Dienstverhältnis begründen – in vielen Fällen können bei einem Umzug für ein neues Dienstverhältnis Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bei einem Umzug fallen zahlreiche Kosten an, von Transport- und Packkosten des Hausrates bis hin zu Maklerkosten zur Suche eines Nachmieters für die aufgegebene Wohnung oder für die neue Wohnung am neuen Beschäftigungsort.

Folgende Tabelle geben einen Überblick, in welchen Fällen Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Bei der Beurteilung der Umzugskosten als Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde.

Sachverhalt Umzugskosten als Werbungskosten in Österreich absetzbar
Arbeitsloser übersiedelt zum entfernten neuen Dienstort Ja
Berufsanfänger zieht von Eltern zum entfernten Dienstort Ja, weil die Berufsausübung vom bisherigen Wohnsitz so weit entfernt ist, dass ein neuer Wohnsitz dadurch begründet werden muss; auch das Wohnen im Elternhaus stellt einen Wohnsitz dar.
AN mit aufrechtem DV übersiedelt zum entfernten neuen Dienstort Ja
Berufstätige Partnerin zieht mit arbeitslosem Partner zu (neuem) entfernten Dienstort; beide beginnen neues Dienstverhältnis Ja, für beide
Übersiedlung vom ausl. Wohnsitz auf Dauer zum neuen AG in Österreich; bisher arbeitslos bzw Ende des Engagements im Ausland Ja
Übersiedlung vom ausländischen Arbeitgeber und Wohnsitz zum neuen AG nach Österreich auf Dauer; fixe Beschäftigungszusage im Übersiedlungszeitpunkt Ja
Wegzug aus Österreich und Begründung eines Dienstverhältnisses im Ausland Nein, da durch neues Dienstverhältnis im Ausland veranlasst.

Umzugskosten (sofern Umzug beruflich veranlasst ist) abzugsfähig
Transport- u Packkosten des Hausrates ja
Handwerkerkosten zur Demontage von Wohnungsausstattung ja
eigene Fahrtkosten zur Übersiedlung und vorherigen Wohnungssuche ja
Maklerkosten zur Suche eines Nachmieters für die aufgegebene Wohnung nein
Maklerkosten zur Suche für die neue Mietwohnung am Dienstort ja
Maklerkosten zur Suche für die neue Eigentumswohnung am Dienstort nein
Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung ja
Kosten der vertragsgemäßen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung nein

Anschaffungskosten iZm einer Eigentumswohnung (somit auch Maklerkosten) sind nicht absetzbar.

Quellen

LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007

EStG: § 16, § 20

LStR: Rz 223, Rz 224, Rz 226, Rz 230, Rz 232, Rz 278, Rz 281, Rz 347, Rz 392, Rz 393

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