Welche Wirtschaftshilfen sind auf Grund des Lockdowns geplant?

01.12.2021

Das Finanzministerium hat auf seiner Website folgende Hilfen für Unternehmen, die vom 4.
Lockdown betroffen sind, angekündigt:
Ausfallsbonus III
Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019
kommt je nach Branche eine Ersatzrate von 10 % bis 40 % zur Anwendung (gedeckelt mit € 80.000,00
pro Kalendermonat, Anrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe). Der Ausfallsbonus III wird für die Monate
November 2021 bis März 2022 eingeführt und kann ab 16. Dezember beantragt werden.
Verlustersatz
Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40% im Vergleich zum identen Monat des Jahres 2019
kommt eine Ersatzrate von 70 % bis 90 % des Verlustes zur Anwendung. Die Verlängerung des
Verlustersatzsatzes erfolgt von Jänner 2022 bis März 2022. Ab Anfang 2022 kann ein Antrag gestellt
werden.
Härtefallfonds
Hier muss ein Einkommensrückgang von min. 40% vorliegen bzw. die laufenden Kosten können nicht
gedeckt werden. Die Ersatzrate liegt bei 80 % des Nettoeinkommensentganges plus € 100,00. Der
maximale Rahmen liegt bei € 2.000, der Mindestbetrag bei € 600,00, der Zeitraum reicht von
November 2021 bis März 2022.

Auf Pressekonferenzen wurde unter anderem auch über folgende Unterstützungen informiert:

  • Die Corona-Kurzarbeit ist bis Ende des Jahres 2021 aufrecht. Hier gibt es auf Grund des
    Lockdown einige Erleichterungen und Verbesserungen. In direkt betroffenen Branchen soll
    die Beihilfe in Höhe von 100% zustehen. Über eine Gestaltung dieser Maßnahme danach
    wird verhandelt.
  • Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Dienstnehmern mit Vorerkrankungen.
  • Der NPO-Fonds soll bis März 2022 (Q4 2021 und Q1 2022) verlängert werden.
  • Beim Veranstalterschutzschirm soll es eine verlängerte Antragstellung bis 30.6.2022 für
    Veranstaltungen bis zum 30.6.2023 geben.
  • Die Antragstellung zum Haftungsmodell von Filmproduktionen (Comeback-Zuschuss Film)
    wird bis 30.6.2022 verlängert und soll bis 31.12.2022 gültig sein.
  • Die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und Kunstschaffende bei der SVS soll
    verlängert werden für November 2021, Dezember 2021 und das erste Quartal 2022. Die
    Auszahlung erfolgt analog zum Härtefallfonds (€ 600,00), in Lockdown Monaten € 1.000,00.
  • Der Künstlersozialversicherungs-Fonds (KSVF) soll bis zum Q1 2022 verlängert werden.
    ACHTUNG: Die geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID Bestimmungen halten. Bei
    einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt
    werden.
    Hinweis: Dieser Artikel ist auf dem Stand 22.11.2021 und gibt nur einige Eckpunkte der geplanten
    Änderungen der Fördermaßnahmen wieder. Die Veröffentlich der detaillierten Regelungen bleibt
    abzuwarten.
Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
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