Wozu brauchen Unternehmer ab 1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?

01.12.2017

Wenn Sie als Unternehmer (juristische Personen oder eingetragene Unternehmen im Firmenbuch) ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von Wertpapieren, vornehmen wollen, dann benötigen Sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI). Der LEI ist eine weltweit eindeutige 20-stellige alphanumerische Referenznummer und dient am Finanzmarkt dazu, die Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren und auch um bestimmte Meldepflichten zu erfüllen.

Wo erhalte ich den LEI für mein Unternehmen?

Der Unternehmer muss den LEI selbst beantragen und der Bank bekannt geben. Der LEI wird durch sogenannte Local Operation Units (LOUs) vergeben. WM Datenservice Deutschland ist eine der größten LEI-Vergabestellen Europas. Die Österreichische Kontrollbank ist Partner der WM Datenservice Deutschland und prüft die Anträge. Informationen zur Vergabe des LEI über diesen Weg finden Sie auf der Website www.wm-leiportal.org der WM Datenservice Deutschland, die ÖKB (Kontrollbank) informiert unter www.oekb.at/lei, eine Liste aller LEI-Vergabestellen findet sich unter www.leiroc.org/lei/how.htm. Auch Ihre Bank kann diesbezüglich sicher weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Fallen Kosten an?

Die Vergabe eines LEI wird von den Vergabestellen nicht kostenlos durchgeführt. Informieren Sie sich daher vor Beantragung über die Kosten auf der Website der entsprechenden Vergabestelle.

Wann muss man den LEI verlängern?

Der LEI muss nach Ablauf eines Jahres wieder kostenpflichtig verlängert werden.

Stand: 28. November 2017

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