Pflegegeld: Zahlreiche Verbesserungen geplant!

01.08.2008

Derzeit beziehen rund 400.000 Personen, das sind immerhin rund 5% der österreichischen Bevölkerung, ein Pflegegeld nach dem Bundes- oder einem Landespflegegeldgesetz. Zur Weiterentwicklung des Pflegegeldsystems und zur Verbesserung der Lage der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen sieht der vorliegende Begutachtungsentwurf zahlreiche Änderungsvorschläge vor, die mit 1.1.2009 in Kraft treten sollen. Die Gesetzwerdung dieser Vorschläge bleibt noch abzuwarten.

Mit 1.1.2009 soll das Bundespflegegeld um 5% erhöht werden. Die neuen Pflegegeldsätze würden damit wie folgt lauten:

Pflegegeldstufe Höhe
Stufe 1 155,70 €
Stufe 2 287,10 €
Stufe 3 442,90 €
Stufe 4 664,30 €
Stufe 5 902,30 €
Stufe 6 1.230,30 €
Stufe 7 1.640,20 €

Neue Erschwerniszuschläge für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche

Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen, nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. Hier soll im Gesetz nun auf die besondere Intensität der Pflege bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 7. bzw bis zum vollendeten 15.Lebensjahr Rücksicht genommen werden.

Unter Schwerstbehinderung versteht man, dass mindestens zwei voneinander unabhängige schwere Funktionseinschränkungen vorliegen, die in ihrem Zusammenwirken die Pflegesituation gesamtheitlich betrachtet erheblich erschweren. Solche Funktionseinschränkungen sind insbesondere schwere Ausfälle im Sinnesbereich, schwere geistige Entwicklungsstörungen, schwere Verhaltensauffälligkeiten oder schwere körperliche Funktionseinschränkungen.

Um den erweiterten Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher zu erfassen, wird in Zukunft abgestimmt nach dem Lebensalter jeweils zusätzlich ein Pauschalwert hinzugerechnet, der den Mehraufwand abzugelten hat. Als Erschwerniszuschlag sollen auf einen Monat bezogene fixe Zeitwerte eingeführt werden: bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 50 Stunden, danach bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 75 Stunden.

Neue Erschwerniszuschläge für Personen mit schwerer geistiger Behinderung

Weiters soll eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass auch bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von pflegebedürftigen Personen ab dem vollendeten 15.Lebensjahr mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, auf die besondere Intensität der Pflege Bedacht genommen werden kann. Um den erweiterten Pflegebedarf dieser Personen entsprechend zu erfassen, soll auch hier zusätzlich jeweils ein Pauschalwert hinzugerechnet werden, der den Mehraufwand für die aus der schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung erfließenden pflegeerschwerenden Faktoren pauschal abgelten soll. Als Erschwerniszuschlag in diesen Fällen soll ein auf den Monat bezogener fixer Zeitwert von 30Stunden zu berücksichtigen sein.

Pflegeerschwerende Faktoren liegen vor, wenn sich Defizite der Orientierung, des Antriebs, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.

Übergangsbestimmungen

Bringen Bezieher eines Pflegegelds bis 30.4.2009 einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds ein und liegen die Voraussetzungen für den neuen Erschwerniszuschlag vor, ist das höhere Pflegegeld rückwirkend ab 1. 1.2009 zu leisten.

Weitere Änderungen

Weiters ist eine Ausweitung des förderbaren Personenkreises geplant, um pflegende Angehörige in sozialen Härtefällen verstärkt finanziell zu unterstützen, aber auch eine Anpassung der Zeitwerte für Mobilitätshilfe bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Ab 2009 sollen hierfür bis zu 50 Stunden monatlich berücksichtigt werden.

Quellen

Ministerialentwurf 30.5.2008, 202/ME NR 23.GP

Bundesgesetz, mit dem das BPGG geändert werden soll

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