Der Entwurf sieht als wesentliche Neuerung das so genannte „Advance Ruling“ vor.
Steuerpflichtige sollen die Möglichkeit haben, von der Finanzverwaltung verbindliche Rechtsauskünfte über noch nicht realisierte Sachverhalte zu erhalten. Diese Möglichkeit soll vorerst nur für Fragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen geboten werden.
Allerdings ist so eine verbindliche Auskunft nicht ganz billig: Für die Bearbeitung ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, der in Abhängigkeit von der Umsatzhöhe des Antragstellers der letzten zwölf Monate zwischen € 1.500,00 und € 20.000,00 ausmacht.
Stand: 13. April 2010