ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

01.11.2015

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze

täglich

monatlich

Grenzwert für pauschalierte

Dienstgeberabgabe


€ 31,92

€ 415,72

€ 623,58
Höchstbeitragsgrundlage

täglich

monatlich

jährlich für Sonderzahlungen


€ 162,00

€ 4.860,00

€ 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage

monatlich für freie Dienstnehmer

ohne Sonderzahlung


 € 5.670,00

Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 1.311,00 0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 2 %
über € 1.609,00 3 %

Stand: 27. Oktober 2015

Steuerberatungskanzlei
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