Mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien vom 13. 3. 2008 wird einerseits der Wegzug ins Ausland neu geregelt und andererseits vor allem das KESt-Gutschriftensystem legistisch abgesichert. Am 9. 4. 2008 wurde der Initiativantrag vom Nationalrat angenommen. Die Gesetzwerdung bleibt aber noch abzuwarten.
Mit dem besonderen Steuersatz iHv 25% sollen nunmehr auch zu versteuern sein:
- Bei Wegzug ins Ausland bereits entstandene, aber noch nicht fällige
- ausländische Zinserträge,
- ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds sowie
- ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Immobilienfonds.
Im Falle des Wegzugs ins EU/EWR-Ausland kann der Steuerpflichtige jedoch - zur Vermeidung von Liquiditätsnachteilen - in der Steuererklärung beantragen, dass die Fälligkeit mit dem Ablauf des Kalenderjahres des vom Steuerpflichtigen anzugebenden Zeitpunktes des voraussichtlichen tatsächlichen Zuflusses festgesetzt wird.