Bonus-System für umweltfreundliche Kfz

01.03.2008

Um die Anschaffung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge zu forcieren, wird ab 1. 7. 2008 die Normverbrauchsabgabe (NoVA) um ein neues Bonus-Malus-System in Abhängigkeit von den Schadstoff- und CO2-Emissionen ergänzt. Verbrauchs- und schadstoffarme Fahrzeuge erhalten einen Bonus, während stark umweltbelastende Kraftfahrzeuge mit einem Malus verteuert werden.

Die Summe der Steuerverminderungen darf höchstens 500 € betragen. Das neue Bonus-Malus-System stellt sich im Detail wie folgt dar:

Bonus

  • Grundsätzlich gibt es ab 1.7.2008 durch die neue Regelung 300 € Bonus für Autos, die einen CO2-Ausstoß von weniger als 120g/km aufweisen.
  • Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von maximal 200 € wird gewährt für Fahrzeuge mit Benzinantrieb, die die Schadstoffgrenze von 60mg/km NOx bzw für Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die die Schadstoffgrenze von 80mg/km NOx einhalten und bei denen die partikelförmigen Luftverunreinigungen nicht mehr als 0,005g/km betragen.
  • Besonders gefördert werden bis zum Ablauf des 31.8.2012 außerdem Fahrzeuge mit einem umweltfreundlichen Antriebsmotor (Hybridantrieb; Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E85, von Methan in der Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff), die künftig einen generellen Bonus von 500 € erhalten (abzüglich eines eventuellen CO2-Malus).

Malus

Der Malus beträgt 25 € pro Gramm CO2/km, um das der Grenzwert überschritten wird:

  • Ab 1.7.2008 gilt ein Grenzwert von 180GrammCO2/km;
  • ab 1.1.2010 beträgt die Grenze 160GrammCO2/km.

Quellen

BGBl I 2008/46, ausgegeben am 29. 2. 2008

Bundesgesetz, mit dem das NoVAG und das MinStG 1995 geändert werden – Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007)

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