Investitionen

01.09.2009

Gegen Ende des Jahres stellt sich regelmäßig die Frage, ob Investitionen noch vor oder nach dem Jahreswechsel steuerlich sinnvoll sind. Dieses Jahr gibt es dazu einige besondere Aspekte zu beachten.

Halbjahresabschreibung

Wie jedes Jahr spricht für die Investition vor dem Jahreswechsel, dass noch eine Halbjahresabschreibung steuerlich zusteht, auch wenn man am 31.12. ein Wirtschaftsgut anschafft und in Betrieb nimmt. Handelt es sich dabei um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, also mit einem Anschaffungswert von nicht mehr als € 400,00 (netto), so kann der volle Betrag noch in diesem Jahr steuerlich abgesetzt werden.

Vorzeitige Abschreibung

Wird ein Wirtschaftsgut noch vor Silvester angeschafft, so kann man heuer den Steuerstundungseffekt der vorzeitigen Abschreibung nutzen. Dabei können 30 % (inklusive der normalen Halbjahres-AfA) abgesetzt werden, dafür hat man keine Steuerersparnis am Ende der Abschreibungsdauer. Die vorzeitige Abschreibung bringt also keine zusätzliche Steuerersparnis – die Steuern sind nur später zu bezahlen. Wie berichtet gilt die neue vorzeitige Abschreibung für körperliche Wirtschaftsgüter mit einigen Ausnahmen. Relevant ist der Zeitpunkt der Anschaffung und nicht der der Inbetriebnahme.

Freibetrag für investierte Gewinne

Investitionen in bestimmte neue Wirtschaftsgüter ermöglichen es natürlichen Personen (gilt nicht für GmbHs), die den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, auch den Freibetrag für investierte Gewinne zu nutzen. Dieser beträgt im Jahr 2009 10 % des Gewinnes. Wie berichtet wird ab 2010 dieser Freibetrag auf 13 % erhöht und gilt auch bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung.

Ein Verschieben einer Investition in das neue Jahr kann also zusätzliche 3 % steuerliche Absetzbarkeit bringen – dies ist also nicht nur ein Steuerstundungsvorteil, sondern eine echte zusätzliche Steuerersparnis.

Zu beachten ist, dass der Freibetrag mit € 100.000,00 gedeckelt ist.

Fazit

Der steuerlich sinnvolle Investitionszeitpunkt hängt dieses Jahr von mehreren Faktoren ab, die wiederum alle unterschiedliche gesetzliche Bedingungen aufweisen. So sind jedenfalls auch die Rechtsform, die Gewinnsituation, die Höhe der bereits getätigten Investitionen und die Art der Gewinnermittlung zu beachten. Auch sind natürlich nicht steuerliche Faktoren wie z.B. Bankenrating und Liquidität ins Kalkül zu ziehen.

Die Situation jedes Unternehmens, welches vor Investitionsentscheidungen steht, müsste individuell beleuchtet werden.

Stand: 12. August 2009

Steuerberatungskanzlei
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