Kurz-Info: Änderung der Lohnkontenverordnung ab 2026

05.02.2026

Seit 1.1.2026 müssen mehr Informationen am Jahreslohnzettel (L 16) ausgewiesen werden (für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026). Dabei handelt es sich um folgende Details: 

  • Ausweis des gezahlten Arbeitslohns getrennt nach Geld- und Sachbezügen; 
  • Anschaffungskosten eines arbeitgeber:inneneigenen Kfz („privat genutzter Firmenwagen“) und der diesbezügliche Sachbezugsprozentsatz; 
  • Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung („Wallbox“) durch die bzw. den Arbeitnehmenden gem. § 4c Abs. 1 Z 3 Sachbezugswerteverordnung (wie bislang) sowie die Kosten für die Anschaffung einer Ladeeinrichtung durch die bzw. den Arbeitgebenden für die bzw. den Arbeitnehmenden; 
  • gewährte Essensbons; 
  • die steuerfreien Bezüge nach § 68 Abs. 1 und 2 EStG (SEG- bzw. SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge). 
Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.