Neue Lehrlingsförderung

19.03.2009

Die neue Förderung von Lehrbetrieben ist mit 28.6.2008 in Kraft getreten. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt.
 
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen und ersetzt die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von € 1.000. (Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie.)
Diese Förderung kann nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
  • im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen,
  • im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen,
  • im dritten und vierten Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung.
Förderung neuer Lehrstellen – Blum-Bonus II
Neue Lehrstellen werden in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils € 2.000 gefördert (ersetzt bisherigen Blum-Bonus):
  • Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung. Die Gründung muss nach dem 31.12.2007 erfolgt sein,
  • Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings (erstmalige Lehrlingsaufnahme nach dem 31.12.2007),
  • Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings (Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung nach dem 31.12.2007).
Das Lehrverhältnis muss für mindestens ein Jahr aufrecht sein. Maximal zehn Lehrlinge pro Lehrberechtigtem werden gefördert.
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Die Förderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen; sie beträgt € 3.000 pro Lehrling.
Voraussetzungen dafür sind:
  • Führung einer Ausbildungsdokumentation,
  • positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit,
  • alle Lehrlinge in dem betreffenden Betrieb müssen am Praxistest teilnehmen.
Weiterbildung der Ausbilder
Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder werden mit 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000 pro Jahr gefördert. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Ausbilder.
Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Eine Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg bringt € 200 und solche mit Auszeichnung € 250 Förderung. Die Lehrabschlussprüfung muss nach dem 27.6.2008 stattgefunden haben.
Stand: 16. Februar 2009
 
Steuerberatungskanzlei
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