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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009

Wer den gesetzlichen Unterhalt für ein Kind leistet, das nicht seinem Haushalt angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen. In Fällen, wo keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2009 heranzuziehen.

Altersgruppe

EUR

0-3 Jahre

176,00

3-6 Jahre

225,00

6-10 Jahre

290,00

10-15 Jahre

333,00

15-19 Jahre

391,00

19-28 Jahre

491,00

Stand: 15. Dezember 2008