Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhung als Wahlzuckerl

19.11.2008

Die Nationalratswahl machte im Endspurt einige Steuerbegünstigungen und Beihilfenerhöhungen möglich.
Die folgenden Begünstigungen wurden am 24. September 2008 im Nationalrat beschlossen (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt noch abzuwarten):
 
ab 1.1.2009:
 
§           Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch € 86,00 monatlich, bleiben ab 1.1.2009 steuerfrei. Dies bedeutet eine Verdoppelung der derzeit bestehenden Steuerbegünstigung für geleistete Überstunden.
 
§           Nächtigungsgelder, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind, sollen ab 2009 wieder steuerfrei ausbezahlt werden können.
§           Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, sollen auch nach dem 31.12.2008 steuerfrei behandelt werden können.
§           Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 beschlossen, wurde nun vom Bundesrat am 8.10.2008 nicht beeinsprucht. Für das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abzuwarten. Strittig ist auch, ob die Halbierung der Umsatzsteuer nach dem Gesetzeswortlaut auch für Tiermedikamente gilt.
§           Die Familienbeihilfe wird künftig dreizehnmal jährlich ausbezahlt. Jeweils im September sollen Familien in Hinkunft die doppelte Familienbeihilfe erhalten. Die Auszahlung der 13. Familienbeihilfe für das heurige Jahr erfolgt rückwirkend.

Steuerberatungskanzlei
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