Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09

19.11.2008

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12.2008 erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.
 
Steuertipps
 
1. Steuerstundung (Zinsgewinn) durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern
Eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr bringt immerhin einen Zinsgewinn durch Steuerstundung.
Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert. Anzahlungen sind noch nicht ertragswirksam einzubuchen, sondern lediglich als Passivposten.
Daher: Mit Abnehmern die Auslieferung des Fertigerzeugnisses – wenn möglich – für den Jahresbeginn 2009 vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2009 fertiggestellt werden. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.
 
2. Festlegung der Entnahmestrategie bei Inanspruchnahme der begünstigen Besteuerung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne können bilanzierende natürliche Personen und Mitunternehmer, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit – dazu gehören auch Freiberufler – und aus Gewerbebetrieb erwirtschaften, in Anspruch nehmen. Entnahmestrategie: Vermeidung einer Nachversteuerung, die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendige Einlagen übersteigen den Gewinn) stattfindet. Kommt es zu einer Nachversteuerung, erfolgt diese seit 2007 mit dem halben Durchschnittssteuersatz jenes Jahres, in dem die entsprechende Begünstigung geltend gemacht wurde.
 
3. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2008, steht eine Halbjahres-AfA zu.
 
4. Freibetrag für investierte Gewinne erstmalig ab der Veranlagung 2007 bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (E-A-R)
Um bei der Veranlagung 2008 in den Genuss des Freibetrages zu kommen, muss bis zum 31.12.2008 noch investiert werden.
Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist dann steuerbefreit (Freibetrag), wenn
 
§           der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
§           der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
§           der Freibetrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Wichtig: begünstigt sind auch festverzinsliche Wertpapiere, die für die Pensionsrückstellung geeignet sind.
Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 100.000,00 geltend gemacht werden.
 
5. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei E/A-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Beispiel: Die Miete für Dezember 2008, die am 15.1.2009 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2008 als bezahlt.
 
6. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang)
2009 ohnehin geplant ist.
 
7. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig. Betriebsveranstaltungen, wie z. B. auch Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
 
8. Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Selbstständig Erwerbstätige können sich ab 1.1.2009 auf freiwilliger Basis selbst arbeitslosenversichern.
Selbstständige sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) über die Möglichkeit der Einbeziehung (Opting-In-Modell) in die AlV zu verständigen.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach dieser Verständigung ihren Eintritt in die AlV schriftlich erklären. Frühestmöglicher Zeitpunkt des Eintritts in die AlV ist der 1.1.2009. Der Antrag kann daher schon zum Jahresende 2008 gestellt werden.
 
9. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003

Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragsstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2003 aus.

Steuerberatungskanzlei
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