Sturz auf Treppe zum Büro – Arbeitsunfall ja oder nein?

01.03.2008

Kommt ein bei der AUVA Versicherter während der Arbeitszeit auf dem Rückweg von der in seinen Wohnräumen liegenden Toilette auf der Treppe ins unmittelbar darüber liegende Büro zu Sturz, liegt ein unter Unfallversicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vor!

Der Unfallversicherungsschutz differenziert sehr genau: Der in die Wohnung zwecks Bedürfnisbefriedigung zurückgelegte Weg steht unter UV-Schutz (ebenso der Weg zurück zur Arbeitsstätte), nicht aber die “Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse” selbst (wie zB das Aufsuchen einer Toilette), sofern sie in der Wohnung des Versicherten erfolgt.

Wenn sich der Unfall in der Wohnung der versicherten Person ereignet, kommt UV-Schutz also nicht in Betracht. Der UV-Schutz setzt erst dann ein, wenn ein wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Teil des Gebäudes betreten wird.

Persönlicher und betrieblicher Bereich

Im vorliegenden Fall begann der Versicherungsschutz schon vor dem Ausrutschen auf den beiden unteren Stufen der Treppe: Hatte der Versicherte doch an dieser Stelle bereits den “rein persönlichen Bereich” verlassen und – auf dem Rückweg von der Toilette – schon einen “wesentlich betrieblichen Zwecken dienenden Teil des Gebäudes” betreten, weil er die Holztreppe “überwiegend” dazu benützte, um das Büro zu erreichen (wohin er auch zum Unfallszeitpunkt gerade laufen wollte, um einen erwarteten geschäftlichen Anruf entgegenzunehmen).

Quellen

OGH 9. 10. 2007, 10 ObS 79/07a

ASVG: § 175 Abs 2 Z 7

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.