Umsatzsteuerliche Behandlung von Sacheinlagen

01.01.2008

Im Jahr 2002 erwirbt die M-GmbH EDV-Anlagen zur Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen und macht aus den Anschaffungskosten Vorsteuern geltend. Im Jahr 2004 werden diese EDV-Anlagen unentgeltlich an die Tochtergesellschaft übertragen, welche diese Anlagen zur Ausführung von unecht steuerbefreiten Umsätzen verwendet. Ertragsteuerrechtlich wird dieser Vorgang als verdeckte Einlage beurteilt. Welche umsatzsteuerlichen Folgen hat die unentgeltliche Übertragung der EDV-Anlagen?

Die unentgeltliche Übertragung der EDV-Ausrüstung unterliegt (auch wenn sie aus unternehmerischen Gründen erfolgt) der Eigenverbrauchsbesteuerung. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Einkaufspreis zuzüglich der mit dem Einkauf verbundenen Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten, jeweils im Zeitpunkt des Umsatzes.

Eine Vorsteuerkorrektur ist nicht vorzunehmen. Der leistende Unternehmer ist berechtigt, den für den Eigenverbrauch geschuldeten Betrag gesondert in Rechnung zu stellen.

An die Stelle des Entgelts tritt die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch.

Die Tochtergesellschaft darf daraus jedoch keine Vorsteuer geltend machen, da sie diese EDV-Anlage zur Ausführung unecht steuerbefreiter Umsätze verwendet.

Quellen

USt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 15.10.2007, BMF-010219/0431-VI/4/2007

UStG: § 3 Abs 2

UStR: Rz 361 ff, Rz 2074 ff

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