Im März 2011 wurde die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen mit der Novelle des GlBG eingeführt.
Nach Aussagen der Gewerkschaft wird der neuen gesetzlichen Verpflichtung von ca. 83 % der Anzeigen entsprochen und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben.
Im Jahr 2011, als bei Nichteinhaltung der neuen Gesetzesregelung noch nicht gestraft wurde, waren es lediglich 5 %.
Die Frauenorganisation des ÖGB hatte am ersten Jänner-Wochenende Inserate in vier überregionalen Tageszeitungen genauer unter die Lupe genommen. Die mangelhaften Ausschreibungen wurden an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet.
Stand 19.1.2012