Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

01.02.2020

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben:

Steuerentlastung

– In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 42 % auf 40 %.

– Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden.

– Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein.

– Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.

– Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.

– Gewinnbeteiligungen der Belegschaft sollen steuerlich begünstigt werden.

– Ein Maßnahmenbündel soll Einkünfte aus Landwirtschaft entlasten, wie z. B. die Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,00 oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.

– Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags geschaffen werden.

Ökosoziale Marktwirtschaft

– Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).

– Erhöhung der NoVA und Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung

– Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland

– Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen und des Pendlerpauschales

– Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.

Steuerstrukturreform

– Neukodifizierung des Einkommensteuerrechts

– Vereinfachung der Besteuerung und des Feststellungsverfahrens von Personengesellschaften

– Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit

– Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben

– Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)

Weitere Vorhaben

– Eine Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.

– Prüfung der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und ein Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion

– Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel

– Steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)

– Umstrukturierung und Anpassung der Tabaksteuer

– Prüfung der Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer

– Abschaffung der Schaumweinsteuer

– Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung

– Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden

– Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen.

– Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen

– Vereinfachung der Lohnverrechnung

– Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung

– Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,00

– Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

– Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für geringwertige Wirtschaftsgüter mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.

Zudem sollen weiter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.

Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.

Stand: 24. Januar 2020

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