Wie Sie auch als Unternehmer entspannt Ihren Urlaub antreten können

01.07.2019

lanen Sie jene Aufgaben, von denen Sie bereits wissen, dass diese während Ihres Urlaubes zur Erledigung anstehen. Verteilen Sie die Erledigung auf Ihre Mitarbeiter. Dies gelingt nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter im Besitz aller notwendigen Informationen für diese Erledigung sind und Ihr Vertrauen genießen.

Wenn möglich suchen Sie für die Zeit Ihres Urlaubes eine Stellvertretung und klären Sie mit dieser Person Aufgaben, Vollmachten und Handlungsspielräume. Ihr Stellvertreter sollte Sie in definierten Notfällen kontaktieren können. Überlegen Sie auch, welchen Datenzugriff der Stellvertreter benötigt.

Informieren Sie rechtzeitig Ihre Mitarbeiter und aber auch bestimmte Geschäftspartner, wie z. B. wichtige Kunden, mit denen Sie persönlich laufend in Kontakt stehen, über Ihre Abwesenheit. So ist jeder darauf vorbereitet und wird verstehen, dass auch Sie als Unternehmer Erholung brauchen. In einer automatisierten Antwort auf eingehende E-Mails informieren Sie kurz über Ihre Abwesenheit(mit Angabe des Rückkehrdatums), geben die Kontaktdaten Ihrer Stellvertretung bekannt und dass Sie sich nach Ihrem Urlaub auch gerne wieder persönlich um das Anliegen kümmern werden.

Überlegen Sie sich genau im Vorhinein, ob und wie Sie im Urlaub erreichbar sein wollen. Oft ist es nicht möglich, sich völlig abzukapseln. Legen Sie in diesem Fall zumindest klare Regeln fest, damit die Erholung auch tatsächlich eintritt.

Stand: 25. Juni 2019

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.