Nachmieter verzweifelt gesucht – Verluste aus Vermietung und Verpachtung

01.08.2007

Wohnungseigentümer, die keinen Nachmieter finden, können zusätzlich ihre Immobilie auch zum Verkauf anbieten. Die für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erforderliche Vermietungsabsicht wird durch die Suche nach potenziellen Käufern nicht aufgehoben, wenn sie weiterhin im Vordergrund steht.

Die Vermietungsabsicht ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn entweder die Immobilie für private Zwecke verwendet wird (zB der Eigentümer selbst in die Wohnung zieht) oder die Bemühungen bei der Suche nach einem Mieter beendet werden. Werden zusätzliche Anstrengungen unternommen, einen Käufer zu finden, steht dies der Annahme von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht entgegen. So könnte ein Käufer ja auch dann parallel gesucht werden, wenn die Immobilie aktuell vermietet ist und somit Vermietungseinkünfte bestehen.

Entscheidend sind folgende Punkte: Die Immobilie ist zunächst viele Jahre vermietet worden und nach der Kündigung durch den Mieter war es dem Vermieter nicht möglich, weitere Mieter zu finden – trotz laufender Vermietungsbemühungen.

Allerdings ist dann keine Vermietungsabsicht mehr anzunehmen, wenn das ehemals vermietete Objekt für viele Jahre unvermietet bleibt und der Vermieter dennoch die Mietkonditionen nicht anpasst (zB den Mietpreis senkt).

VwGH 21. 6. 2007, 2005/15/0069

EstG: § 28; UStG: § 6 Abs 1 Z 16 und Abs 2

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