“ManagementKompetenz GmbH” als Firmenname nicht zulässig!

01.12.2007

Die Wortfolge “ManagementKompetenz GmbH” kann nicht als Firmenwortlaut ins Firmenbuch eingetragen werden. Was spricht dagegen? Dem Begriff fehlen individualisierende Zusätze, die ein einzelnes Unternehmen unverwechselbar kennzeichnen. Auch eine bestimmte Schreibweise (großes “K” im Wortinneren) reicht zur eindeutigen Kennzeichnung eines Unternehmens nicht aus.

Ein Firmenname muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Gleichzeitig darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.

Diese gesetzliche Bestimmung bezieht sich auf neu gebildete Firmen. Aber Achtung: Jede Änderung der bisherigen Firma bedeutet gleichzeitig die Wahl einer neuen Firma! Damit muss diese Änderung auch jene Vorgaben erfüllen, die bei einer erstmaligen Bildung einer Firma gelten.

Unterscheidungskraft eines Firmenwortlauts

Der Firmenname kann den Gegenstand des Unternehmens enthalten; reine Branchenangaben sind allerdings unzulässig. Die Firma muss zumindest eine individuelle Bezeichnung führen, durch die sie sich von der Gattungsbezeichnung des Gewerbezweiges unterscheidet. Damit soll verhindert werden, dass ein einzelner Unternehmer eine Branchenbezeichnung für sich als “Namens-Monopol” beansprucht.

Eine Firma soll bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen anderen wecken. Man spricht hier auch von “Unterscheidungskraft” eines Firmenwortlauts. Rein geschäftliche Bezeichnungen (zB “Managementseminare”) können durch individualisierende Zusätze die erforderliche Unterscheidungskraft erhalten.

Derartige Zusätze fehlen im vorliegenden Fall jedoch: So ergibt die Suche nach dem Begriff “Managementkompetenz” auf www.google.at ungefähr 118.000 Treffer. Es handelt sich also um einen eher alltäglichen Begriff, der kein einzelnes Unternehmen eindeutig und individuell kennzeichnen kann. Österreichweit gibt es immerhin 33 Unternehmen, die in ihrem Firmenwortlaut den Begriff “Kompetenz” aufweisen.

Kein Anspruch auf bestimmte Schreibweise

Bei dem Wort “Managementkompetenz” handelt es sich zusammenfassend um eine rein beschreibende Angabe (Management), ergänzt um eine Qualitätsbehauptung (Kompetenz).

Der Umstand, dass das Wort “Managementkompetenz” zwar zusammengeschrieben werden soll, wobei das “K” in “Kompetenz” ein Großbuchstabe ist, reicht zur erforderlichen Kennzeichnung nicht aus. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise im Firmenbuch – etwa auf bestimmte Schriftzüge – besteht nämlich nicht!

Quellen

OGH 13. 9. 2007, 6 Ob 188/07a

UGB: § 18

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