Anbot einer Reiseversicherung bei Buchung im Internet

01.08.2008

Bei einer Buchungsseite im Internet dem Kunden bei Buchung einer Flugreise zugleich den Abschluss einer Reiseversicherung anzubieten, ist weder ungewöhnlich noch für den Verbraucher nachteilig. Gerade bei einer Internet-Buchung ist von einer erhöhten Aufmerksamkeit auszugehen. Dass der Kunde die Reiseversicherung per Mausklick extra ablehnen muss, ist daher vertretbar.

Bei der Beurteilung einer gegenüber Verbrauchern angewendeten Geschäftspraktik stellt sich immer die Frage, wie ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher damit umgeht.

Eine Buchungsseite im Internet ist ihrem Gesamteindruck nach daher nicht irreführend, wenn unterhalb des Angebots zum Abschluss einer Reiseversicherung deutlich lesbar folgender Hinweis steht: “Wenn Sie keine Reiseversicherung wünschen, dann entfernen Sie bitte das Häkchen im Kasten per Mausklick.”

Bei einer Internet-Buchung hat der Kunde “Schritt für Schritt” vorzugehen und wendet in der Regel deshalb eine erhöhte Aufmerksamkeit auf. Bestellvorgänge im Internet erfordern oft das Aufrufen mehrerer aufeinanderfolgender Seiten, wobei die Einwilligung in oder die Ablehnung von Vertragsangeboten durch das Setzen von Häkchen in bzw das Entfernen von Häkchen aus dafür vorgesehenen Kästchen erfolgt – diese Technik ist dem daran interessierten Durchschnittsinteressenten durchaus geläufig. Ähnliches findet etwa beim Herunterladen von Software, verbunden mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags, regelmäßig statt.

Es ist daher zumindest vertretbar, bei Buchung einer Reise im Internet von erhöhter Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers auszugehen und ihm zu unterstellen, deutlich lesbare aufklärende Hinweise auch wahrzunehmen.

Quellen

OGH 20.5.2008, 4Ob69/08p

UWG idF vor BGBl I2007/79: §2

UWG: §1 Abs1 Z2, §2

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