Ansässigkeitsbestätigung durch US-Steuerverwaltung
Die US-amerikanische Steuerverwaltung verweigerte die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung auf den österreichischen Formularen. Um dieses Problem zu lösen, konnte nun Folgendes erreicht werden: US-amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen, die den österreichischen Formularen beigeheftet sind, werden zum Nachweis der Ansässigkeit akzeptiert.
Die Ansässigkeit kann somit auf den Formularen ZS-QU1 und ZS-QU2 (DBA-Quellensteuerentlastung) sowie ZS-RD1 und ZS-RE1 (Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuer) auch mittels vom Internal Revenue Service ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen (US Form 6166) nachgewiesen werden.
Quellen
BMF 11.7. 2008, BMF-010221/0869-IV/4/2007