Arbeitszimmer für Musiker steuerlich absetzbar

01.08.2007

Was für Orchestermusiker das tägliche Üben am Instrument, ist für Sänger die intensive Arbeit an der Stimme. Ein häusliches Übungszimmer ist somit Mittelpunkt der Tätigkeit und Aufwendungen dafür sind (grundsätzlich) abziehbar.

Bei Instrumentalmusikern wie einem Konzertpianisten ist es die tägliche intensive und ausdauernde Arbeit am Instrument, die jenen Ort, an dem diese Arbeit stattfindet, zum Mittelpunkt der Tätigkeit macht. Dadurch können Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (grundsätzlich) steuerlich geltend gemacht werden. Aufgrund der Parallelität der künstlerischen Übungsanforderungen gilt der Werbungskostencharakter von Arbeitszimmeraufwendungen auch für Sänger.

Notwendigkeit eines Übungszimmers

Die unbedingte Notwendigkeit eines Arbeitszimmers trifft auch bei Sängern zu, da der Übungsraum bestimmte Anforderungen erfüllen muss: Unterstützung durch ein Instrument, passende Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit. Das Gesangstraining kann daher nicht an vielen, beliebigen Orten durchgeführt werden.

VwGH 23. 5. 2007, 2006/13/0055

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

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