Aus dem LSt-Protokoll: Gesetzliche Abfertigung bei Verdreifachung der Arbeitszeit
Erhöht eine Arbeitnehmerin ihre wöchentliche Normalarbeitszeit von 10 auf 30 Stunden, so ist von einer wesentlichen Veränderung des Dienstverhältnisses auszugehen. Wird das bestehende Dienstverhältnis unter Abgeltung aller arbeitsrechtlichen Ansprüche beendet, kann eine in diesem Zusammenhang ausgezahlte Abfertigung steuerlich begünstigt behandelt werden. Für das nachfolgende Dienstverhältnis gilt dann die “Abfertigung NEU”.
Quellen
LSt-Protokoll 2007, Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007
EStG: § 67 Abs 3
LStR: Rz 1070