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Bauarbeiter - Winterfeiertagsregelung 2008

Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter bleibt für die Zuschlagszeiträume 2008/04 bis 2008/11 unverändert. Er beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.

Quellen

BGBl II 2008/120, ausgegeben am 7. 4. 2008