Behinderteneinstellungsgesetz: Änderungen ab Mai 2008

01.05.2008

Der Rechtsschutz für Menschen mit Behinderungen wird erweitert. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Erhöhung von Mindestschadenersatzansprüchen und die Verlängerung der Verjährungsfrist.

Mit 1.5.2008 kommt es somit im Wesentlichen zu folgenden Änderungen:

  • Sprachliche Klarstellung bei der Definition der Belästigung: Es wird hervorgestrichen, dass als subjektives Element der Beurteilung auf das Empfinden der belästigten Person abzustellen ist.Eine Belästigung liegt demnach vor, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung für die betroffene Person unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen gesetzt werden, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt, und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes Umfeld für die betroffene Person geschaffen wird.
  • Anhebung des Mindestschadenersatzanspruchs für Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses von einem Monatsentgelt auf 2Monatsentgelte, wenn der Stellenwerber bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle erhalten hätte.
  • Anhebung des Mindestschadenersatzes bei Belästigung von 400 € auf 720 €.
  • Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses bzw bei Beendigung eines Dienstverhältnisses in der Probezeit gilt (Geltendmachung der Diskriminierung innerhalb von 14Tagen).
  • Einräumung eines Wahlrechts bei einer diskriminierenden Beendigung dahingehend, diese entweder so wie bisher anzufechten oder die Beendigung gegen sich gelten zu lassen, aber dafür den Schaden aus der diskriminierenden Beendigung geltend zu machen, und zwar sowohl einen Vermögensschaden als auch einen immateriellen Schaden.Schadenersatzansprüche sind binnen 6Monaten ab Zugang der Kündigung, Entlassung oder Auflösung des Probedienstverhältnisses bzw ab Beendigung des befristeten Dienstverhältnisses durch Zeitablauf vorgesehen.
  • Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Belästigung von 6Monaten auf 1Jahr.

Quellen

BGBl I 2008/67, ausgegeben am 7. 5. 2008

Bundesgesetz, mit dem das BEinstG und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden

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