e-card im Ausland nützen

19.03.2009

Im Ausland krank oder verletzt zu werden, ist sicher eine unangenehme Erfahrung während des Urlaubes. Die e-card ist zum Teil auch im Ausland gültig. Wichtig ist, dass Sie möglichst früh vorgewiesen wird, wenn man medizinische Betreuung in Anspruch nehmen muss.
 
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite jeder e-card ist die kostenlose Behandlung bei Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern in der gesamten EU, in den EWR-Staaten sowie in
der
Schweiz vorgesehen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte kann somit bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenanstalten
in EU- und EWR-Staaten sowie der
Schweiz verwendet werden. Die aus
ländische Krankenversicherung rechnet
die Kosten mit der zuständigen Krankenversicherung in Österreich ab. Bei privaten Kliniken und bei privaten Ärzten muss die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung erhält man aber für medizinisch notwendige Behandlungen eine Kostenerstattung vom zuständigen Krankenversicherungsträger.
Mit folgenden Staaten, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, hat Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen:
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und Türkei. Für Reisen in diese Länder gibt es einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Dienstnehmer bei ihrem Dienstgeber. Pensionisten sowie Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosengesetz bekommen den Schein bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger.
Wenn Sie zum Ausstellungszeitpunkt der Europäischen Krankenversicherungskarte nicht oder erst sehr kurz versichert waren, verfügen Sie daher überkeine gültige EKVK. In diesem Fall sind einige Datenfelder der Europäischen Krankenversicherungskarte nur mit Sternen versehen. Sie können dann vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.

Stand: 16. Februar 2009

Steuerberatungskanzlei
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