Finanzierungslücke für kleine und mittlere Unternehmen
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die ab 31. 12. 2007 neu gegründet werden, sind aufgrund der Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2007 nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. Eine europarechtskonforme Neuregelung soll diese “Finanzierungslücke” für kleine und mittlere Unternehmen nun schließen.
Die neuen Besteuerungsregelungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen ab dem 1. 1. 2008 gelten, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Für Altgesellschaften wird ein Übergangszeitraum von 5 Jahren geschaffen. Unter anderem sind folgende Änderungen vorgesehen:
€¢ Die Körperschaftsteuerfreiheit soll generell auf den Teil des Einkommens der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften eingeschränkt werden, der dem Finanzierungsbereich zuzurechnen ist.
€¢ Die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen nicht nur als Aktiengesellschaft, sondern nunmehr auch in der kostengünstigeren Rechtsform der GmbH gegründet werden können.
€¢ Um eine Mindestbeteiligung privater Investoren von mind 50% des Gesellschaftskapitals zu erreichen, soll der Anteil der öffentlichen Hand auf 50% beschränkt werden.
€¢ Die Einschränkung der Veranlagung auf österreichische gewerbliche Betriebe soll gestrichen werden. Damit wird auch den EU-Vorgaben entsprochen.
€¢ Festgelegt werden soll, dass der Einsatz des Gesellschaftskapitals im Finanzierungsbereich nachhaltig zumindest 70 % beträgt. Dadurch wird sichergestellt, dass tatsächlich in ausreichendem Maß in Klein- und Mittelbetriebe investiert wird. “Nachhaltig” bedeutet hier, dass es sich bei der 70%-Grenze nicht um eine starre Größe handelt: Kurzfristige Unterschreitungen sind möglich, wenn rasch eine Wiederauffüllung erfolgt. Neu gegründeten Gesellschaften soll zum Erreichen der vorgesehenen Beteiligungsstruktur ein Zeitraum von 5 Jahren nach dem Gründungsjahr zugestanden werden.
€¢ Für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften soll eine Berichtspflicht an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und das Finanzamt 1/23 vorgesehen werden.
Quellen
Regierungsvorlage 25. 10. 2007, 269 BlgNR 23. GP
Bundesgesetz, mit dem das EStG, das KStG und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden sollen – Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 MiFiG-Gesetz 2007