Dienstreise privat verlängert – Kosten für Rückflug

01.12.2007

Eine Dienstreise dauert von Montag bis Donnerstag, der Arbeitnehmer nimmt sich am Freitag Urlaub und bleibt bis Sonntag. Durch die Rückreise am Sonntag kann ein günstigerer Flug gebucht werden. Zählen die Kosten für den Rückflug nun zur Dienstreise, die der Arbeitgeber bezahlt?

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Ersatz aller aufgrund der Dienstreise anfallenden Kosten. Dies schließt auch die Kosten der Rückreise mit ein, selbst wenn sie nicht unmittelbar im Anschluss an die Dienstverrichtung erfolgt.

Dass am Wochenende ein billigeres Ticket für den Rückflug gebucht werden kann, ist für den Arbeitgeber günstiger und liegt somit im betrieblichen Interesse. Daher ist jedenfalls eine steuerfreie Behandlung des Reisekostenersatzes gerechtfertigt.

Quellen

Erlass des BMF vom 20. 11. 2007, BMF-010222/0170-VI/7/2007

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