Für welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer erhöht?

01.09.2015

Umsatzsteuererhöhung auf 13 % ab 1.1.2016

Der Normalsteuersatz in der Umsatzsteuer beträgt in Österreich 20 %, der ermäßigte Steuersatz bisher 10 % (in manchen Fällen 12 %). Im Zuge der Steuerreform wurde ein neuer Steuersatz von 13 % eingeführt. Dieser gilt z. B. für 

  • Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren
  • Futtermittel und Saatgut
  • Anzucht von Pflanzen
  • Künstler
  • kulturelle Dienstleistungen bzw. Freizeitangebote, wie z. B. Kino- und Zirkuskarten, bei Museen und auch bei Bädern
  • Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen
  • Beförderung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen

Umsatzsteuerhöhung auf 13 % ab 1.5.2016

Bei folgenden Umsätzen wird die USt erst ab 1.5.2016 erhöht: 

  • Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke
  • Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die damit regelmäßig verbundenen Nebenleistungen. Für Speisen bleibt der Steuersatz von 10 %. 

Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden und für die eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 vorgenommen wurde, gilt weiterhin der alte Steuersatz.

Auch für Leistungen von Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie von Museen, botanischen Gärten oder Tierparks gilt noch der Steuersatz von 10% – für Umsätze, die vor dem 1.5.2016 durchgeführt werden.

Eine Auswahl an weiteren Änderungen in der Umsatzsteuer:

  • Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen, die dem buchmäßigen Nachweis dienen, müssen nicht mehr im Inland aufbewahrt werden.
  • Zukünftig ist keine Vorsteuerpauschalierung für rechnungslegungspflichtige Unternehmer möglich.
  • Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften im Zusammenhang mit Fahrzeugabstellplätzen sind generell steuerpflichtig.

Stand: 30. August 2015

Steuerberatungskanzlei
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