Gesellschafter-Geschäftsführer: Zu Unrecht aus Firmenbuch gelöscht?

01.03.2008

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wurde vom Firmenbuchgericht zu Unrecht als Geschäftsführer gelöscht, weil sein angeblicher Rücktritt von den übrigen Gesellschaftern angenommen worden sein soll. In diesem Fall kommt dem Geschäftsführer kein Rekursrecht (Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung) zu.

Die Eintragung des Geschäftsführers ins Firmenbuch wirkt nur deklarativ. Sie berührt nicht die tatsächliche rechtliche Stellung des Betroffenen. Auch wenn die Löschung zu Unrecht erfolgt, hat dies keine konkrete Auswirkung auf die tatsächliche rechtliche Stellung eines als abberufen in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers. Der Betroffene muss vielmehr auf zivilrechtlichem Weg gegenüber den anderen Gesellschaftern feststellen lassen, dass sein Rücktritt tatsächlich nicht erfolgt ist.

Die Abberufung des Geschäftsführers und die Neubestellung einer anderen Person zum Geschäftsführer bleiben so lange bestehen, bis der Beschluss der Generalversammlung umgestoßen wird.

Quellen

OGH 13. 9. 2007, 6 Ob 167/07p

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3

FBG: § 15 Abs 1

GmbHG: § 17 Abs 3

UGB: § 15

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