Günstig wohnen als Vorteil aus Dienstverhältnis?

01.12.2007

Ein Arbeitnehmer mietet von einem mit seinem Arbeitgeber verflochtenen Unternehmen äußerst günstig eine Wohnung. Liegt dafür keine Veranlassung durch den Arbeitgeber vor, haftet dieser auch nicht für die Lohnsteuerabfuhr für diesen Vorteil.

Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich nämlich nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden. Daran ändert sich nichts, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten erfährt und sie befürwortet.

Vorteil aufgrund des Dienstverhältnisses

Die Haftung des Arbeitgebers ist dann gegeben, wenn die Zahlung ihren Ursprung im Arbeitsverhältnis hat und wirtschaftlich dem Arbeitgeber zurechenbar ist. Das kann zB dann der Fall sein, wenn sich die Leistung des Dritten als “Verkürzung des Zahlungsweges” darstellt: Wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt.

Quellen

VwGH 24. 7. 2007, 2007/14/0028

EStG: § 15, § 82

FLAG: § 41 Abs 3

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